RCDS Hagen begrüßt Beibehaltung des altbewährten Gebührenkonzepts der Fernuni

Während der Sitzung des Studierendenparlaments am 6. September 2008, kündigte der Rektor der Fernuniversität Hagen, Herr Prof. Dr. Hoyer an, dass bis einschließlich Sommersemester 2010 keine neuen Studiengebühren eingeführt werden. Die RCDS-Hochschulgruppe begrüßt diese Entscheidung.

Die Fernuniversität erhebt bereits seit Ihrer Gründung Mitte der siebziger Jahre für jede belegte Kurseinheit Kursbezugsgebühren, die mit 20 € je belegte Semesterwochenstunde in etwa dem üblichen Gebührensatz eines Präsenzstudiums entsprechen. Eine Umstellung dieses Modells würde nach Überzeugung des RCDS Hagen weder den Studierenden noch der Universität in der gegenwärtigen Situation irgendwelche Vorteile einbringen. Sie würde vielmehr an der Zielsetzung des Studienbeitrags- und Hochschulabgabengesetzes NRW vorbeilaufen.

Insbesondere die mit diesem Gesetz bezweckte Verbesserung der Studienbedingungen hat sich bisher nicht überall in Nordrhein-Westfalen bewähren können. Vielmehr müssen sich viele unserer Schwesterverbände massiv dafür einsetzen - nicht zuletzt da die anfangs versprochene Geldzurückgarantie ein zahnloser Tiger geworden ist.

Die Verwendung der altbewährten Kursbezugsgebühren ist dagegen ausschließlich an die Finanzierung des Studienmaterials gebunden, das in der Fernlehre die an Präsenzuniversitäten üblichen Vorlesungen und Übungen ersetzt. Mit dieser klaren Beschränkung der Mittelverwendung wird die finanzielle Verbesserung der Studienbedingungen effektiver verwirklicht.

Eine Zahlungspflicht, die in jedem Semester anfällt, ist auch in ihrer Zielsetzung nicht auf die Fernuniversität Hagen übertragbar, insoweit eine zusätzliche Motivation zum beschleunigten Studium beabsichtigt war.
Das Fernstudium kennt im Unterschied zum Präsenzstudium keine Regelstudienzeiten. Zwar gibt es eine prinzipielle Einteilung in Vollzeit- und Teilzeitstudierende. Dennoch ist die Studentenschaft sehr heterogen und umfasst viele Studierende in besonderen Lebenslagen darunter nicht zuletzt 80% Berufstätige, die sich neben Ihrem Beruf weiterbilden.

Daher kommt es immer wieder vor, dass Studienziele aufgrund von aktuellen Ereignissen in Familie und Beruf zurückgestellt werden müssen.
Die regelmäßige finanzielle Belastung würde nicht wie vom Gesetzgeber beabsichtigt das Studium beschleunigen, sondern Studenten in schwierigen Lebenslagen zusätzliche Belastungen aufbürden.
Dies könnte in vielen Fällen sogar zum Studienabbruch führen und würde damit auch der dringend erforderlichen Ausweitung des lebenslangen Lernens zur Sicherung der Innovationsfähigkeit des Standort Deutschlands und der Durchlässigkeit unseres Bildungswesen ohne Not zuwiderlaufen.

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